Nachlass - Erbschaft

Eine rechtzeitige Regelung bezüglich Ihres Nachlasses stellt sicher, dass Ihre Vermögenswerte - unter Beachtung der gesetzlichen Pflichtansprüche -Ihrem Willen entsprechend veräussert werden.

«Ich habe keine Nachkommen, darum begünstige ich Pro Senectute in meinem Testament. Damit stärke ich eine wichtige Organisation für Rentner.»

Wir alle altern, vom 1. Tag des Lebens bis hin zum Tod. Sich mit Fragen über das Sterben, den Tod und den Nachlass zu befassen, ist nicht einfach und nicht selbstverständlich. Es kann jedoch sehr beruhigend sein, wenn Sie Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten geregelt wissen.

Mit einem Testament / Legat*  bestimmen Sie, in welchem Umfang Sie wen begünstigen möchten. Vielleicht möchten Sie eine Stiftung, eine Organisation oder eine Institution weiterhin unterstützen, die Ihnen zeitlebens wichtig war.

Auf der Website www.deinadieu.ch, einer unabhängigen Schweizer Dialog- und Serviceplattform rund um das letzte Lebenskapitel, finden Sie Informationen für die Nachlassregelung, einen Bestattungsplaner, kostenlose Testamentsvorlagen sowie weitere Informationen rund um den letzten Lebensabschnitt.


* Legat oder Erbschaft - wo liegen die Unterschiede?

In Ihrem Testament können Sie auch Personen und Organisationen begünstigen, die nicht zur Erbengemeinschaft gehören. Dazu führen Sie die Person oder gemeinnützige Institution mit Namen und Adresse im Testament auf. So können Sie Gegenstände wie Schmuck und Kunstwerke, aber auch bestimmte Geldbeträge vererben. 
Wenn Sie Pro Senectute als Erbin einsetzen, begünstigen Sie uns anteilsmässig an Ihrem Nachlass. So erhalten wir beispielsweise einen Drittel Ihres Nachlasses. Wie hoch dieser Anteil an der Erbschaft ist, bestimmen Sie innerhalb der verfügbaren freien Quote selber. Die freie Quote ist jener Teil aus Ihrem Nachlass, der nicht pflichtteilgeschützt ist. Ein Pflichtteil steht Ehegatten, Nachkommen und Eltern zu. 
Sie können uns in Ihrem Testament auch mit einem Legat begünstigen. Dazu bestimmen Sie schriftlich in Ihrem Testament einen festen Betrag, mit dem Sie uns nach Ihrem Tod unterstützen möchten.

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